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Fairer und ehrlicher Umgang

Korrektes Verhalten ist für BECOM und für jeden einzelnen Mitarbeiter von großer Bedeutung. Gesetzliche, sowie interne und externe Vorschriften müssen von allen Mitarbeitern an allen unseren Standorten eingehalten werden. Voraussetzung für alle Geschäftsaktivitäten ist ein fairer und ehrlicher Umgang miteinander. Dasselbe erwarten wir von unseren Geschäftspartnern.

Korruptionsbekämpfung

BECOM hat verbindliche Verhaltensregeln aufgestellt, geschult und von jedem einzelnen Mitarbeiter unterschreiben lassen. Geschenke, Vorteile oder Einladungen dürfen sich nicht auf Geschäftsentscheidungen auswirken.

 

Wettbewerbsregeln

Niemand im Unternehmen darf rechtswidrige Praktiken (z. B. Preisabsprachen) anwenden, die den Wettbewerb verfälschen können.

 

Politische Beiträge

BECOM finanziert keine politischen Parteien oder politische Personen.

 

Vertraulichkeit, Geschäftsgeheimnisse und Datenschutz

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, betriebsinterne Informationen vertraulich zu behandeln und an niemanden außerhalb des Unternehmens weiterzugeben. Dies gilt im Besonderen auch für personenbezogene Daten im Rahmen des Datenschutzes.

 

Menschenrechte

Die Menschenrechte und die Menschenwürde werden geachtet und geschützt.

 

Verbot von Zwangsarbeit

Bei BECOM gibt es keine Zwangsarbeit. Alle Mitarbeiter arbeiten aus eigenem Willen für das Unternehmen.

 

Diskriminierungsverbot

Eine Null-Toleranz-Politik gegen Diskriminierung aus religiösen, kulturellen, ethnischen oder anderen Gründen stellt sicher, dass jedes Zuwiderhandeln von Arbeitnehmern auf jeder Ebene arbeitsrechtlich verfolgt wird.

 

Verbot von Kinderarbeit

Kinderarbeit wird bei BECOM strikt abgelehnt. Die einzigen Beschäftigten unter 18 Jahren sind Auszubildende, Praktikanten sowie Jugendliche, welche Schnuppertage bei uns absolvieren.

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